Corona-Infobrief an alle Vereinsmitglieder
per Mail, verfasst am 15.05.2020
Liebe Mitglieder, liebe Eltern,
der 15. März 2020 wird in die Geschichte unseres Vereins eingehen. Noch nie zuvor mussten wir den Vereinsbetrieb aufgrund einer weltweiten Pandemie ruhen lassen. Das Alles stellt uns Menschen vor neue Herausforderungen, sowohl beruflich als auch privat. Das Leben hat sich in den vergangenen Wochen für uns alle gründlich verändert. Unser gemeinnütziger Verein, als soziale Gemeinschaft bestehend aus seinen Mitgliedern, bildet einen festen Bestandteil in unserem Leben und dient mit seinem heterogenen Angebot vielen Menschen in Rastatt.
Nun gibt es endlich wieder Hoffnung auf eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebs. Mit der am 10. Mai veröffentlichten Verordnung für Sportstätten ist Sport an der frischen Luft wieder möglich. Daher kann auch der Rastatter TV auf dem RTV-Sportgelände (Jahnallee 20 in Rastatt) wieder Sport und Bewegung anbieten. Alle Sporthallen sind aber nach wie vor noch geschlossen!
Der Sport im Freien ist mit Auflagen von Seiten der Landesregierung verbunden, weshalb derzeit nur ein eingeschränkter Sportbetrieb möglich ist. Die wichtigsten Auflagen dafür sind:
- Der Abstand von mind. 1,5 Metern zwischen den Sporttreibenden muss beim Betreten des Sportgeländes, während des Sportbetriebs und beim Verlassen des Geländes immer eingehalten werden.
- Sport ist nur in Kleingruppen (max. 5 Personen pro 1.000 qm) möglich.
- Umkleidekabinen und Duschen sind geschlossen, die Sportler/innen müssen bereits in Sportkleidung erscheinen.
- Nach dem Training ist das Sportgelände zügig zu verlassen.
- Personen mit Anzeichen einer möglichen Infektion oder mit wissentlichem Kontakt zu infizierten Personen (in den letzten 14 Tagen) ist eine Teilnahme untersagt.
Der RTV hat auf Hochtouren an einem Konzept gearbeitet, um unter diesen behördlichen Auflagen wieder Bewegung anbieten zu können:
- Keine Fahrgemeinschaften bilden.
- Die Fahrzeuge müssen vor dem Stadion abgestellt werden. Ein selbstständiges Betreten ist nicht möglich ... erst nach Aufforderung!
- Die Eltern übergeben Ihre Kinder bei Abholung am Tor in Obhut der Trainer u. Übungsleiter. Sie müssen pünktlich abgeholt werden. Mit Verlassen der Anlage endet unsere Aufsichtspflicht!
- Das Sportgelände wurde in 12 einzelne Trainingsflächen unterteilt, alle Teilnehmer werden den jeweiligen Flächen zugewiesen.
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen bzw. Geräte werden vor Ort bereitgestellt.
- Es wird ein vorübergehender Trainingsplan für das RTV-Stadion erstellt.
- Einige Gruppen wurden bereits von ihren Übungsleitern kontaktiert und in Kleingruppen eingeteilt.
Eine aktuelle Übersicht schon feststehender Trainingseinheiten finden Sie hier. Für genauere Infos zu den einzelnen Gruppen können Sie sich bei Ihrer Abteilung/ Ihrem Trainer bzw. Übungsleiter erkundigen. Auch die RTV-Geschäftsstelle steht für Rückfragen von Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr gerne unter 07222/ 32361 zur Verfügung.
Wir bitten um Verständnis, dass unter den Einschränkungen noch nicht alle Abteilungen bzw. Sportgruppen wieder geöffnet werden können. Deshalb wird es von Seiten des RTV auch ein abteilungsübergreifendes Bewegungsangebot für Erwachsene und Kinder geben. Keine Fachsportart steht hier im Vordergrund, es soll lediglich zunächst wieder die Möglichkeit einer organisierten Bewegung in Kleingruppen geben. Bei Interesse melden Sie sich gerne für weitere Informationen in der RTV-Geschäftsstelle.
Im Kleinkinderbereich bis sechs Jahre sehen wir unter den geltenden Auflagen derzeit leider noch keine Möglichkeit, wieder Angebote zu öffnen. Wir bitten hierbei ebenfalls um Verständnis. Sobald es Neuerungen gibt, werden wir wie bisher auch über unsere Vereinshomepage weiter informieren.
Informationen zu Vereinsbeiträgen:
Als Verein sind wir eine Solidargemeinschaft, die füreinander einsteht. Die Mitglieds- und Abteilungsbeiträge dienen dabei der Verwirklichung unseres Vereinszwecks. Diese Beiträge sind nicht dem Leistungs-/ Gegenleistungsprinzip, wie es bei kommerziellen Fitnessstudios oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist, zuzuordnen. Sie stellen insbesondere in der aktuellen Situation die entscheidende finanzielle Säule dar, welche Grundvoraussetzung für das Funktionieren unseres Vereins – auch über die Zeit der Corona-Pandemie hinweg – ist. Eine Rückzahlung der Beiträge wiederspräche darüber hinaus dem Gesetz und unserer Satzung und würde als Folge die Gemeinnützigkeit gefährden.
Nichtsdestotrotz können sich Mitglieder und Familien, denen aufgrund der Krise finanzielle Schwierigkeiten entstanden sind, unter info@rastattertv.de an uns wenden. Sicherlich finden wir gemeinsam eine Lösung.
Für Ihre Treue in dieser schwierigen Zeit danken wir Ihnen sehr, nur so können wir als Verein diese Krise überleben und auch nach der Zwangspause wieder mit einem vollumfänglichen Sportangebot für unsere Mitglieder da sein.
😊
Ihr Rastatter Turnverein
Zum Nachlesen:
- Verhaltensregeln im RTV-Stadion: https://www.rastatter-tv.de/media/RTV/aktuelles/Corona_Verhaltensregeln RTV-Stadion.pdf
- Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaette