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Sporthallen wieder geöffnet – wichtige Informationen!

15.05.2020

In den letzten Wochen starteten bereits einige Sportler des Rastatter Turnvereins ihren Trainingsbetrieb in Kleinstgruppen im RTV-Stadion. Nun kann es wieder einen Schritt weitergehen. Mit der zum 2. Juni 2020 wirksamen Corona-Verordnung für Sportstätten dürfen nun u.a. auch Sporthallen wieder öffnen.

Die vereinseigene RTV-Sporthalle stand den Gruppen daher bereits in den Pfingstferien zur Verfügung – mit einer Begrenzung auf maximal 10 Personen pro Trainingseinheit sowie unter den geltenden Hygieneauflagen. Die Abteilungen Fechten, Karate sowie eine Seniorengymnastik machten hierbei den Anfang. -> Verhaltensregeln RTV-Sporthalle

Weiterhin im Stadion trainieren Leichtathleten, Volleyballer, Kindergruppen ab 7 Jahre, die ersten Handballmannschafen (jedoch ohne Körperkontakt!) sowie Fitnessgruppen. -> Verhaltensregeln RTV-Stadion
Schwimmgruppen dürfen unter strengen Auflagen wieder Trainingseinheiten im Alohra absolvieren; die Einteilung erfolgt nur durch die jeweiligen Trainer.

Seit dem 15. Juni stehen auch dem RTV zudem die städtischen Sporthallen zur Verfügung. Auch hier gibt es je nach vorhandener Raumgröße eine Begrenzung der Personenanzahl. Maximal ist ein Trainingsbetrieb mit 10 Personen inkl. Übungsleiter erlaubt, unter Beibehaltung des festen Standortes (z.B. Gymnastik) bis zu 20 Personen. Die Stadt Rastatt hat in einem Merkblatt die geltenden Auflagen zusammengefasst, u.a. müssen Sportgeräte nach dem Gebrauch gereinigt oder desinfiziert werden und die Teilnehmer werden gebeten, regelmäßig während der Trainingseinheit die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Umkleidekabinen und Duschen sind noch geschlossen. Ergänzend ist das Wichtigste gemäß Corona-Verordnung nach wie vor, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu bewahren - beim Einlass in die Sportstätte, während des Trainings und beim Verlassen der Sportstätte. Um dies zu gewährleisten, werden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Trainingsgruppen zeitliche Puffer eingebaut. Kontaktsport sowie Hilfestellungen sind noch weiterhin verboten. Ebenso muss auf eine gründliche Lüftung während des Trainingsbetriebs, mindestens aber zwischen zwei Gruppen geachtet werden.

Der Rastatter TV  bittet alle Mitglieder eindringlich, sich an die geltenden Auflagen zu halten. Nur so kann dem gewohnten Trainingsbetrieb Stück für Stück näher gekommen werden. Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist nicht erlaubt, wenn Anzeichen einer Corona-Erkrankung vorliegen oder Kontakt zu einer Infizierten Person bestand. Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb ist derzeit nur nach Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung, über die Trainer oder die RTV-Geschäftsstelle möglich. Der RTV bittet um Verständnis, dass unter den derzeitigen Einschränkungen noch nicht alle Sportgruppen in gewohnter Weise wieder geöffnet werden können. Im Kleinkinderbereich bis sechs Jahre sieht der Verein unter den momentan gültigen Auflagen und Abstandsregeln bislang leider noch keine Möglichkeit, wieder Angebote zu öffnen. Sobald es Neuerungen gibt, werden Mitglieder und Eltern auch diesbezüglich auf der Vereinshomepage informiert.